Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichts Pforzheim hatten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Pforzheim zugeteilt. Das Nachlassgericht Pforzheim nimmt Nachlassschreiben der Bürger in Verwahrung. Am Nachlassgericht Pforzheim können Angehörige darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Pforzheim zuständig. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.
Nachlassgericht Pforzheim - Anschrift und Servicenummern
Amtsgericht Pforzheim
Lindenstraße 8
75175 Pforzheim
Tel.: 07231 309-0
Fax-Nummer: 07231 309-350
Internetseite: amtsgericht-pforzheim.justiz-bw.de
Nachlassgericht Pforzheim - alle Aufgabenbereiche
Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Pforzheim
Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Pforzheim fallen, sind zum Beispiel:
- Ermittlung der Erben
- Verwalten des Nachlasses
- Nachlasssicherung
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Testamentsvollstreckung
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Erteilung von Erbscheinen
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Pforzheim außerdem?
Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Pforzheim So ist das Gericht unter anderem verantwortlich für den elektronischen Rechtsverkehr in den Bereichen:
- Zivilverfahren
- Familiensachen
- Strafverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Nachlassgericht Pforzheim - häufige Fragen
Soll das Erbe ausgeschlagen werden, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.
Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.
In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.
Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Amtsgericht ausgestellt werden. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.
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Einzelnachweise
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