Nachlassgericht Ratingen - alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Personen, die vor ihrem Tod im Bezirk des Amtsgerichts Ratingen wohnten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Ratingen zugeteilt. Diese Personen können ihr handschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Ratingen in Verwahrung geben. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Ratingen ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.

Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.

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Nachlassgericht Ratingen - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Ratingen
Düsseldorfer Straße 54
40878 Ratingen

Postfach 10 11 13
40831 Ratingen

Tel.: 02102 1009-0
Fax-Nr.: 02102 1009-103
Internetseite: www.ag-ratingen.nrw.de

Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Ratingen?

Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Ratingen betreut. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.

Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Ratingen fallen, sind zum Beispiel:

  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Eröffnen von Verfügungen
  • Sicherung des Nachlasses
  • Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
  • Vollstrecken von Testamenten
  • Erbscheinerteilung
  • Ermitteln der Erben
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Ratingen außerdem?

Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Ratingen So ist das Gericht unter anderem verantwortlich für den elektronischen Rechtsverkehr in den Bereichen:

  • Zivilverfahren
  • Familiensachen

Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Ratingen

Ich wohne nicht da, wo der Verstorbene, der das Erbe hinterlässt gewohnt hat. Muss ich extra zum Wohnort des Erblassers kommen?

Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.

Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.

Es kann kein für das Erbe zuständige Amtsgericht ermittelt werden, an welches Amtsgericht muss man sich wenden?

Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.

In welchem Fall erteilt das Nachlassgericht einen Erbschein?

Eine Ausfertigung dieses Erbscheins wird nur dann vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Die Erstellung eines Antrags liegt nicht nur bei einer Person des Nachlassverfahrens. Die alleinigen Erben, die Miterben, die Nacherben oder auch andere Personen sind dazu berechtigt. Die Berechtigung für solche einen Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Vollstrecker des Testaments erfolgen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »

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