Nachlassgericht Salzgitter

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Salzgitter ist für alle Bürger zuständig, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Gerichts wohnhaft waren. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Testament beim Nachlassgericht Salzgitter hinterlegen. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier außerdem einen Erbschein beantragen.

In einigen besonderen Fällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Amtsgericht Salzgitter. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.

Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.

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Nachlassgericht Salzgitter - Anschrift

Amtsgericht Salzgitter
Joachim-Campe-Straße 15
38226 Salzgitter

Postfach 10 01 45
38201 Salzgitter

Telefon-Nr.: 05341 4094-0
Fax-Nummer: 05341 4094-101
Homepage: amtsgericht-salzgitter.niedersachsen.de

Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Salzgitter?

Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Salzgitter zuständig. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.

Fälle, die im Nachlassgericht Salzgitter behandelt werden, sind zum Beispiel:

  • Sichern des Nachlasses
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Nachlassverwaltung
  • Ermitteln der Erben
  • Erteilung von Erbscheinen
  • Vollstreckung des Testaments
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Amtsgericht Salzgitter - zusätzliche Aufgaben

Beim elektronisch abgewickelten Rechtsverkehr ist das Amtsgericht auch für folgende Aufgaben zuständig:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Familiensachen

Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Salzgitter

Muss ich für ein Ausschlagen des Erbes auch am Amtsgericht Salzgitter erscheinen, wenn ich weit weg vom Verstorbenen wohne?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG können Erbausschlagungen an dem für den Erben örtlich zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.

Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.

Welches Amtsgericht ist zuständig, wenn man beim Ermitteln nicht das richtige Gericht gefunden hat?

Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.

Wie erhält man vom Nachlassgericht einen Erbschein?

Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Wer diesen Antrag stellen kann, ist vom individuellen Erbfall abhängig. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »

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