Personen, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Amtsgerichts Sonneberg lebten, werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Sonneberg verwaltet. Das Nachlassgericht Sonneberg nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Am Nachlassgericht Sonneberg können Angehörige darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Sonneberg nicht zuständig. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.
Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.
Nachlassgericht Sonneberg - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Sonneberg
Untere Marktstraße 2
96515 Sonneberg
Tel.-Nr.: 03675 8220
Fax-Nr.: 03675 822222
Website: gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-meiningen/amtsgericht-sonneberg
Nachlassgericht Sonneberg - alle Aufgabenbereiche
Das Nachlassgericht Sonneberg übernimmt diverse, zum großen Teil gebührenpflichtige Aufgaben.
Zu den Aufgaben zählen:
- Verwahrung von Verfügungen
- Nachlasssicherung
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Testamentsvollstreckung
- Ermittlung der Erben
- Erteilung von Erbscheinen
- Eröffnen von Verfügungen
- Verwalten des Nachlasses
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Amtsgericht Sonneberg - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, sondern kümmert sich auch um den Rechtsverkehr folgender Bereiche:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
Nachlassgericht Sonneberg - Fragen und Antworten
Laut § 344 Abs. 7 FamFG ist es nicht notwendig zu dem Nachlassgericht des Verstorbenen zu kommen.
Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.
In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.
Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Die Erstellung eines Antrags liegt nicht nur bei einer Person des Nachlassverfahrens. Die alleinigen Erben, die Miterben, die Nacherben oder auch andere Personen sind dazu berechtigt. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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