Alle gemeldeten Personen werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Suhl betreut, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Testament beim Nachlassgericht Suhl in Verwahrung geben. Erben können am Nachlassgericht Suhl zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Suhl nicht zuständig. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.
Nachlassgericht Suhl - Anschrift und Nummern
Amtsgericht Suhl
Hölderlinstraße 1
98527 Suhl
Postfach 10 01 63
98490 Suhl
Tel.: 03681 734400
Fax-Nr.: 03681 734409
Website: gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-meiningen/amtsgericht-suhl
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Suhl?
Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Suhl betreut. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Suhl:
- Verwahrung von Verfügungen
- Nachlasssicherung
- Ausstellung von Erbscheinen
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verwaltung des Nachlasses
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Amtsgericht Suhl - weitere Aufgabenbereiche
Im Amtsgericht Suhl werden nicht nur Nachlassangelegenheiten bei Todesfällen verwaltet und entschieden. Auch der elektronische Rechtsverkehr in den folgenden Bereichen obliegt dem Gericht:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Suhl
Angelegenheiten des Nachlasses, die das Ausschlagen des Erbes betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.
Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Die Erteilung eines Erbscheins erfolgt vom Nachlassgericht Suhl nur nach gültigem Antrag. Es kann unterschiedliche Fälle geben, nach denen der Erbschein beantragt wird. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.
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Einzelnachweise
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- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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