Nachlassgericht Warburg - alle Daten

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Warburg lebten, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Warburg in diesem Bezirk unterstellt sind. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, liegt die Zuständigkeit bei diesem Amtsgericht Warburg. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.

Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Nachlassgericht Warburg, auch wenn der Verstorbene zuletzt dort gewohnt hat. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.

Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.

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Nachlassgericht Warburg - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Warburg
Puhlplatz 1
34414 Warburg

Postfach 11 52
34401 Warburg

Telefon-Nr.: 05641 7881-0
Fax-Nr.: 05641 7881-60
Internetseite: www.ag-warburg.nrw.de

Nachlassgericht Warburg - alle Aufgabenbereiche

Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.

Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Warburg auf einen Blick:

  • Erbenermittlung
  • Verwahrung von Verfügungen
  • Verwaltung des Nachlasses
  • Nachlasssicherung
  • Vollstreckung des Testaments
  • Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Eröffnen von Verfügungen
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Amtsgericht Warburg - weitere Aufgabenfelder im Überblick

Auch andere Aufgabengebiete werden von dem zuständigen Amtsgericht Warburg verwaltet und betreut So ist das Gericht unter anderem verantwortlich für den elektronischen Rechtsverkehr in den Bereichen:

  • Zivilverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Grundbuchverfahren
  • Familiensachen

Nachlassgericht Warburg - Fragen und Antworten

Bin ich verpflichtet zum Ausschlagen des Erbes zum Nachlassgericht Warburg zu kommen, wenn der Verstorbene und ich nicht am selben Ort wohnen?

Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.

Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.

Wer ist zuständig, wenn man beim Ermitteln nicht das richtige Gericht gefunden hat?

Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.

Wie und in welchen Fällen erhält man einen Erbschein von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts?

Ein Erbschein wird nur dann erforderlich und auch ausgestellt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »

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