Für alle Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Wetter (Ruhr), die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten. Das Nachlassgericht Wetter (Ruhr) nimmt Testamente von Personen in Verwahrung. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Wetter (Ruhr) zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Nachlassgericht Wetter (Ruhr), auch wenn der Erblasser zuletzt dort wohnhaft gewesen ist. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente werden nach Prüfung und Beglaubigung vom Nachlassgericht des Erben regulär an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Wetter (Ruhr) - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Wetter (Ruhr)
Gustav-Vorsteher-Straße 1
58300 Wetter (Ruhr)
Postfach 26
58286 Wetter (Ruhr)
Tel.-Nr.: 02335 9189-0
Fax: 02335 1388
Webseite: www.ag-wetter.nrw.de
Nachlassgericht Wetter (Ruhr) - die Aufgaben in der Übersicht
Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Wetter (Ruhr) als Amtsgericht Wetter (Ruhr) auf einen Blick:
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verwalten des Erbes
- Sichern des Nachlasses
- Verwahrung von Verfügungen
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Vollstrecken von Testamenten
- Erbenermittlung
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Wetter (Ruhr)
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses, es betreut auch andere Verfahren, in denen Rechtsverkehr stattfindet:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Grundbuchverfahren
- Familiensachen
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Wetter (Ruhr)
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die Ausschlagung der Erbschaft auch im Nachlassgericht des Erben beantragt werden kann.
Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.
Sollte das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht gefunden werden können, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Amtsgericht ausgestellt werden. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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