Nachlassgericht Wiesbaden - alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Personen, die ihren Wohnsitz im Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichts Wiesbaden hatten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Wiesbaden zugeteilt. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, liegt die Zuständigkeit bei diesem Nachlassgericht Wiesbaden. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.

Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Wiesbaden. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.

Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an die Nachlassabteilung des Amtsgerichts des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.

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Nachlassgericht Wiesbaden - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Wiesbaden
Mainzer Straße 124
65189 Wiesbaden

Telefon-Nr.: 0611 3261-0
Fax-Nr.: 0611 327061513
Website: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-wiesbaden/amtsgericht-wiesbaden

Welche Verantwortungen hat das Nachlassgericht Wiesbaden?

Ein Nachlassgericht ist für verschiedene Aufgaben zuständig, die nicht immer gebührenfrei sind.

Zu den Aufgaben zählen:

  • Verfügungseröffnung im Falle des Todes
  • Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
  • Verwaltung des Nachlasses
  • Erbenermittlung
  • Verwahren von Verfügungen im Todesfall
  • Vollstreckung eines Testaments
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
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Amtsgericht Wiesbaden - weitere Aufgabenbereiche

Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, sondern kümmert sich auch um die rechtlichen Angelegenheiten folgender Bereiche:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Familiensachen

Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Wiesbaden

Muss ich für die Erbausschlagung auch am Nachlassgericht Wiesbaden erscheinen, wenn mein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht mit dem des Erblassers übereinstimmt?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.

Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.

Es kann kein zuständiges Nachlassgericht gefunden werden, welches Nachlassgericht ist jetzt zuständig?

In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.

Wie erhält man vom Nachlassgericht einen Erbschein?

Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  2. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »

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