Nachlassgericht Worms - alle Daten

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Worms ist für alle Bürger zuständig, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Gerichts wohnhaft waren. Möchten Personen aus dem örtlichen Einzugsgebiet des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, können sie sich an das Nachlassgericht Worms wenden. Erben können am Nachlassgericht Worms zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kontakt
  2. Aufgaben
  3. Fragen und Antworten

Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Nachlassgericht Worms, auch wenn der Erblasser dort im Bezirk zuletzt gemeldet gewesen ist. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.

Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Worms weitergeleitet.

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Nachlassgericht Worms - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Worms
Hardtgasse 6
67547 Worms

Postfach 1162
67545 Worms

Telefon-Nr.: 06241 905-0
Fax-Nr.: 06241 905-450
Internetseite: agwo.justiz.rlp.de

Nachlassgericht Worms - die Aufgaben in der Übersicht

Zum großen Teil sind die unterschiedlichen Aufgaben des Nachlassgerichts Worms gebührenpflichtig.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Verwahrung von Verfügungen
  • Sichern des Erbes
  • Verfügungseröffnung im Todesfall
  • Ermitteln der Erben
  • Nachlassverwaltung
  • Erteilen von Erbscheinen
  • Vollstreckung des Testaments
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Amtsgericht Worms - weitere Aufgabenbereiche

Das Amtsgericht Worms verwaltet nicht nur Angelegenheiten bei einem Nachlass.Folgende Verfahren werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:

  • Familiensachen
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Grundbuchverfahren

Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Worms

Ist ein persönliches Erscheinen am Nachlassgericht Worms für die Ausschlagung einer Erbschaft erforderlich, wenn Erblasser und Erbe nicht am selben Ort wohnen?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG kann eine Erbausschlagung auch am Wohnort der Person durchgeführt werden, die das Erbe ausschlagen möchte.

Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.

Das örtlich zuständige Nachlassgericht kann nicht ermittelt werden - wer ist jetzt zuständig?

Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.

Wann ist ein Erbschein für den Nachlass erforderlich?

Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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