Für alle Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Zeitz, die beim Zeitpunkt des Todes im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Diese Personen können ihr handschriftlich Testament beim Nachlassgericht Zeitz in Verwahrung geben. Am Nachlassgericht Zeitz können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Zeitz zuständig. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.
Nachlassgericht Zeitz - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Zeitz
Herzog-Moritz-Platz 1
6712 Zeitz
Postfach 11 16
6691 Zeitz
Telefon-Nr.: 03441 6600
Fax-Nummer: 03441 660119
Internetseite: www.ag-zz.sachsen-anhalt.de
Nachlassgericht Zeitz - die Aufgaben in der Übersicht
Ein Nachlassgericht ist für verschiedene Aufgaben zuständig, die nicht immer gebührenfrei sind.
Zu den Aufgaben zählen:
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verwalten des Nachlasses
- Ermitteln der Erben
- Sichern des Erbes
- Erteilung von Erbscheinen
- Verfügungen im Todesfall
- Testamentsvollstreckung
Jetzt kostenlos Informieren.
Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Zeitz außerdem?
Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Zeitz. Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familiensachen
Nachlassgericht Zeitz - häufige Fragen
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen der Erbschaft auch am Amtsgericht des Erben erfolgen kann.
Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.
In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.
Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, wenn auch ein Antrag darauf gestellt wurde. Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.