Brutto Gehalt als Zahnarzt
Beruf | Zahnarzt/ Zahnärztin |
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Monatliches Bruttogehalt | 4.329,20€ |
Jährliches Bruttogehalt | 51.950,40€ |
Wie viel Netto? |
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Zahnarzt - Die wichtigsten Fakten
- Nach erfolgreichem Abschluss des Zahnmedizinstudiums darf die Berufsbezeichnung Zahnarzt bzw. Zahnärztin geführt werden.
- Allerdings darf der Beruf nur bei vorliegender Approbation aktiv ausgeübt werden. Diese erhält man nur auf Antrag. Das Studium dauert regulär 10 Semester bzw. fünf Jahre.
Das Gehalt vom Zahnarzt im Überblick
Die Ausbildung zum Zahnarzt
Ein nettes und strahlendes Lächeln ist immer ein schöner Anblick. Damit das auch immer so bleibt, benötigt es neben einer guten Pflege der Zähne auch einem regelmäßigen Besuch beim Zahnarzt.
Denn der hilft bei der Vorsorge und rückt bereits eingetretenen Zahndefekten zu Leibe. Außerdem zählt der Beruf des Zahnarztes bis heute zu den sehr hoch dotierten Berufen.
Wer später einmal im Job als Zahnarzt sein Geld verdienen möchte, der muss sich im Vorfeld natürlich erst einmal mit einer entsprechenden und umfangreichen Ausbildung hierfür qualifizieren. Und das bedeutet für diesen Beruf: ein Studium zu absolvieren.
- Das Studium der Zahnmedizin dauert in aller Regel um die elf Semester und endet mit dem Staatsexamen beziehungsweise Bachelor oder Master. Bei der Behörde muss dann allerdings noch die zahnärztliche Approbation erworben werden. Ohne diese Zulassung darf man diesen Beruf nicht ausüben.
Tägliche Arbeitsinhalte sind:
- die Prävention, Diagnose, Therapie von Munderkrankungen sowie
- die Behandlung von Zahn- und Kiefererkrankungen
Unterschiedliche Einnahmen in Einzel- und Gemeinschaftspraxen
Das jährliche Gehalt, das in Einzelpraxen verdient wird, liegt bei etwa 112.000 Euro. Gemeinschaftspraxen verdienen im Durchschnitt mit 122.000 Euro etwas besser. Dennoch ist das Wagnis der Selbstständigkeit auch mit einer finanziellen Belastung behaftet.
Die Gründung einer zahnärztlichen Praxis kostet etwa 350.000 Euro. Aus diesem Grunde werden immer häufiger bereits bestehende Praxen übernommen. Hier kann man einerseits von einer bestehenden Ausstattung sowie andererseits von einem bereits bestehenden Patientenstamm profitieren.
Hier finden Sie einen Vergleich der durchschnittlichen Jahresgehälter:
Angestellter Zahnarzt | Selbstständiger Zahnarzt |
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Jahresgehalt: 36.000 Euro | Jahresgehalt: 112.000 Euro |
Weiterbildungen sind für Vertragszahnärzte Pflicht
Als Zahnarzt mit Kassenzulassung ist man gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig an Weiterbildungen teilzunehmen. Diese muss er in einem 5-Jahres-Rhythmus gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Kann er dies nicht, erhält er eine Strafe in Form einer anteilig verringerten Auszahlung seines Honorars.
So ist ein Zahnarzt gesetzlich und anhand seiner Berufsordnung verpflichtet, sich bestimmten Arten einer Weiterbildung immer wieder und nachweisbar in regelmäßigen Abständen zu unterziehen. Dazu gehören beispielsweise folgende:
- Lehrgänge und Kongresse zu besuchen
- an klinischen Hospitationen teilnehmen
- Besuch von Qualitätszirkeln
- autodidaktisches Studium von Fachliteratur
Neben den Pflichtweiterbildungen, um die kein Zahnarzt in Deutschland herum kommt, gibt es selbstverständlich auch noch Fortbildungen, die der individuellen Spezialisierung dienen. Diese sind dann natürlich auf freiwilliger Basis und ein jeder Arzt kann alleine für sich festlegen, ob er einer solche Fortbildung besuchen möchte oder nicht und dieses auch ganz seinem persönlichen Fachkenntnissen und Vorlieben anpassen.
Es gibt viele Möglichkeiten, sich weiterzubilden. Die Hauptbereiche sind:
- Kieferorthopädie
- Oralchirug - Implantologie
- Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg
- Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen
- Studiengang, z.B. Master of Oral Medicine in Implantology
Häufig gestellte Fragen zum Gehalt als Zahnarzt
Diese Weiterbildungen bieten sich für Zahnärzte besonders an:
- Fortbildung in Implantologie
- Lehrgang in Paradontologie
- Lehrgang in Endodontologie
- Diese genannten Bildungsgänge werden unter dem Sammelbegriff der „strukturierten Fortbildungen“ zusammengefasst.
Des Weiteren ist natürlich noch eine Spezialisierung in nachfolgenden Bereichen möglich:
- Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Oralchirurgie
- Ausbildung zum Kieferorthopäden
- Fortbildung zum Fachzahnarzt für allgemeine Zahnheilkunde
Da rund 90% der deutschen Bevölkerung Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, ist die Mehrzahl der Zahnärzte Mitglied in der Kassenzahnärztlichen Vereinigung.
Um hier Mitglied und als Vertragsarzt geführt werden zu können, muss ebenfalls ein Antrag gestellt werden, der zunächst von einem Zulassungsausschuss geprüft und nach Annahme bewilligt wird. Die Kassenzulassung kann nicht direkt im Anschluss an das Studium erteilt werden. Zuvor muss eine Vorbereitungszeit, die sogenannte Assistenzzeit von zwei Jahren in einer zugelassenen Praxis oder in einer Zahnklinik nachgewiesen werden.
Privatzahnärzte, d.h. Zahnärzte ohne Kassenzulassung, behandeln ausschließlich Privatpatienten, dürfen aber in Notfällen auch Kassenpatienten behandeln. Als Vertragsarzt ist ein Zahnarzt dazu verpflichtet, jeden gesetzlichen Patienten nach dem sogenannten Sachleistungpsrinzip zu behandeln.
Das bedeutet, dass die Abrechnung der erbrachten zahnärztlichen Leistungen nach Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte des Patienten mit der jeweiligen Krankenkasse erfolgt. Die Abrechnung erfolgt nicht direkt durch den Zahnarzt, sondern über die jeweils zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung.
Deutschlandweit gibt es ca. 80.000 Zahnärzte, wovon rund 55.000 als Vertragsarzt mit Kassenzulassung und 10.000 als angestellte Zahnärzte arbeiten.
Ab dem ersten Tag der Berufsausübung ist jeder Zahnarzt, unabhängig von der Kassenzulassung, bis zu seinem Lebensende automatisch Mitglied in der für ihn zuständigen Zahnärztekammer.
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Die Top 5 der bestbezahlten Beruf | Jahresgehalt |
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Orthopäde/ Orthopädin | 130.470,08 Euro |
Chefarzt/ Chefärztin | 104.812,21 Euro |
Plastischer Chirurg/ Plastische Chirurgin | 100.873,28 Euro |
Oberarzt/ Oberärztin | 96.948,29 Euro |
Kardiologe/ Kardiologin | 90.286,88 Euro |
Einzelnachweise
Bundesagentur für Arbeit: BERUFENET
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: BERUFE im Spiegel der Statistik
Berufsinstitut für Berufsbildung: Berufe
Berufsinstitut für Berufsbildung: Tarifliche Ausbildungsvergütungen
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