Barlohnumwandlung: Vorteile und Nachteile

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Eine Barlohnumwandlung oder auch Entgeltumwandlung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bei der Anteile der Entlohnung in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden. Dies hat zumeist steuerliche Gründe.

Eine andere häufige Variante besteht in Zuschüssen zu den Fahrten zwischen Wohnort des Arbeitnehmers und dem Arbeitsort. Besteht die Barlohnumwandlung aus dieser Variante, so ist sie steuerbegünstigt.

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Barlohnumwandlung in Deutschland neu geregelt

Seit dem Jahresbeginn 2002 gilt in Deutschland die Regelung, dass ein Arbeitnehmer Ansprüche darauf geltend machen kann, einen Teil seiner Einkünfte als steuerbegünstigte betriebliche Altersvorsorge zu erhalten.

Bedingungen für die Erfüllung der Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Da diese Barlohnumwandlung nur erfolgen kann, wenn die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt gezahlt werden, muss das Folgende zutreffen:

  • die zweckbestimmte Leistung erhielte der Arbeitnehmer ohne diesen Zweck nicht
  • die erhaltene Leistung muss dann tatsächlich auch für diesen Zweck verwendet werden. Der Arbeitnehmer könnte diese zweckgebundene Leistung nicht in anderer Form - nämlich als Barlohn - erhalten und verwenden.

Entscheidend für das Eintreten einer Steuererleichterung ist also, dass die Verwendung des zustehenden Gehalts nicht schlicht durch die Übernahme anderer Verbindlichkeiten wie Zahlung der Miete einfach abgekürzt wird, sondern dass der Arbeitnehmer diese zusätzliche Leistung ohne die Existenz dieser zusätzlichen Leistung nicht erhalten würde.

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Steuererleichterung durch Barlohnumwandlung für jeden Arbeitnehmer

Ist der Arbeitgeber nicht in der Lage, derartige Zusatzleistungen anzubieten, so ist es gesetzlich dennoch möglich, einen Teil des normalen Gehalts in Form der Barlohnumwandlung zu leisten.

Und somit kann jeder Arbeitnehmer dennoch in den Genuss einer Steuererleichterung kommen.

Allerdings nennt sich der Vorgang in diesem Falle eben nicht mehr Barlohnumwandlung, sondern wird dann Gehaltsumwandlung genannt.

  • Die Steuererleichterung für Zuschüsse zu den Fahrten zum Arbeitsplatz wird nur dann wirksam, wenn diese zusätzlich zum normalen Entgelt gewährt werden. Die reduzierten Sozialversicherungsbeiträge und geringeren Steuern werden nicht gewährt, wenn die Barlohnumwandlung mittels des ohnehin vereinbarten Gehalts erfolgen.

Geregelt wird die Umsetzung dieser Steuererleichterung in den allermeisten Fällen via der Steuererklärung des Arbeitnehmers, wo diese steuerlichen Vorteile ausgeschöpft werden können.

Insofern ist die Barlohnumwandlung auch ein geeignetes Mittel, die eigene Motivation fürs Erstellen der Steuererklärung deutlich zu erhöhen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: SGB IV § 14 Abs. 1 Arbeitsentgelt »
  2. Bundesministerium der Justiz: Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV § 1 »

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