Buchführungspflicht: Was müssen Freiberufler wissen?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Prinzipiell unterliegen Freiberufler nicht der strengen Buchführungspflicht, wie sie für Vollkaufleute gilt. Dabei genießen die Freien Berufe erhebliche Privilegien. Selbst die Buchführungspflicht nach dem Steuerrecht gilt in deren Fall nicht.

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Buchführungspflicht für freie Berufe?

Wo genau die Grenze zwischen einem Freiberufler und einem Gewerbetreibenden zu ziehen ist, bleibt in einigen Fällen unklar.

Ein beliebtes Beispiel ist der IT-Fachmann. Sofern er für Kunden eine Website erstellt, wären Grafiken, Texte und Layout durchaus einem künstlerischen Kontext zuzuordnen und die Tätigkeit würde durchaus als freiberuflich angesehen werden können.

Allerdings ist das Erstellen von Programmcode oder der Betrieb eines eigenen Webshops eher dem Gewerbebetrieb zuzuordnen. Diese Unsicherheit macht das Thema Buchführungspflicht für Freiberufler zumindest im Hinblick auf Abgrenzungsfragen durchaus schwierig.

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Warum sich die einfache Buchführung rechnet

Was viele Freiberufler abschreckend finden, ist die Komplexität und der Aufwand der doppelten Buchführung. Aber: Selbst als Angehöriger der Freien Berufe muss zumindest eine einfache Buchführung erkennbar sein.

Dieses Erfordernis ergibt sich aus § 4 Abs. 3 EStG. Demnach ist jeder Selbständige, der keiner Buchführungspflicht unterliegt, zur Gewinnermittlung durch eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben verpflichtet.

Ganz ohne Buchführungspflicht geht es also auch bei Freiberuflern nicht. Aufgrund der Vorgaben aus dem Einkommenssteuergesetz würde es ausreichen, die Aufschlüsselung von Gewinn und Verlust im Zuge der Jahres-EÜR abzuwickeln.

Allerdings ist damit ein erheblicher Aufwand verbunden. Stattdessen ist es sinnvoll, die Bücher regelmäßig zu führen, Abflüsse zu dokumentieren und Zuflüsse zu erfassen. So lässt sich der Aufwand nicht nur minimieren, die Steuererklärung ist meist in wesentlich kürzerer Zeit erledigt.

Und dank verschiedener Softwarelösungen kann man die Zusammenstellung der einzelnen Posten als Freiberufler auf Knopfdruck erledigen lassen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justz: Handesgesetzbuch - Buchführungspflicht »

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