Die Assekuranz oder Versicherungswirtschaft

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Assekuranz ist im Allgemeinen ein anderes Wort für "Versicherung". Mit dem Begriff können auch die Versicherungsbranche als Ganzes oder eine Versicherungsgesellschaft oder -organisation gemeint sein. Auch Versicherungsunternehmen werden noch gelegentlich als Assekuranz bezeichnet. Heutzutage sind zwar die Bezeichnungen "Versicherung" oder "Versicherungsunternehmen" geläufiger, der Begriff Assekuranz lässt sich jedoch noch immer in den Namen von älteren Versicherungsunternehmen finden.

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Die Hauptaufgabe der Assekuranz

Als Hauptaufgabe sieht die Assekuranz die Versicherung von allen möglichen Risiken im Bereich der Privatversicherung, etwa in Form von Lebensversicherungen, privaten Krankenversicherungen oder Sachversicherungen. Dabei nutzt sie das sogenannte Versicherungsprinzip.

Da viele Versicherungsnehmer im Rahmen von Versicherungsverträgen Geld einzahlen, aber nicht nicht bei jedem Versicherten ein Schadensfall eintritt, hat die Versicherung genug Mittel zur Verfügung, um eintretende Versicherungsfälle zu regulieren. Eine Hauptaufgabe der Assekuranz besteht also in der sogenannten Schadensausgleichsfunktion.

Das Versicherungsprinzip

Die Versicherungsprinzipien bilden die Grundlage der Assekuranz. Dazu gehören vor allem das Solidarprinzip, die Risikoprämie und die Schadenregulierung.

Nach dem Solidarprinzip zahlen alle Versicherungsnehmer in einen gemeinsamen Topf ein, aus dem im Schadensfall die Entschädigungen gezahlt werden. Diejenigen, die keinen Schaden erleiden, tragen also zur Finanzierung der Schäden der anderen bei. Das Solidarprinzip sorgt also dafür, dass Versicherungen für jeden bezahlbar bleiben.

Die Risikoprämie ist der Betrag, den Versicherungsnehmer als Prämie für ihren Versicherungsschutz zahlen. Sie basiert auf dem individuellen Risiko des Versicherungsnehmers. Je höher das Risiko, desto höher fällt in der Regel die Risikoprämie aus. Sie dient dazu, die Kosten für Schäden abzudecken und das Versicherungsunternehmen zu befähigen, Versicherungsleistungen zu erbringen.

Schadenregulierung ist der Prozess, der nach Eintritt eines Schadens in Gang gesetzt wird. Das Versicherungsunternehmen prüft den Schaden und leistet gegebenenfalls eine Entschädigung. Ziel dabei ist, den Versicherungsnehmer so schnell wie möglich zu entschädigen und ihn bei der Wiederherstellung des Zustands vor dem Schadenfall zu unterstützen.

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Leistungen der Assekuranz

Die Leistungen der Assekuranz (Versicherung) sind heute breit gefächert, um möglichst viele Risiken für Privatpersonen und Unternehmen abzusichern.

Das Leistungsspektrum einer Versicherung umfasst beispielsweise die folgenden Versicherungsarten:

  • Haftpflichtversicherung
  • Kfz-Versicherung
  • Sachversicherung
  • Technische Versicherungen
  • Rechtsschutzversicherungen
  • Versicherungen für Transporte
  • Unfallversicherungen
  • Krankenversicherungen
  • Versicherungen für Kredite
  • Lebensversicherungen
  • Versicherungen für Kapitalanlagen
  • Als Assekuranzen bezeichnen sich übrigens auch oft unabhängige Versicherungsmakler, zu deren Leistungen es gehört, den Kunden umfassend zu beraten, mit ihm gemeinsam herauszufinden, welche Versicherungen er benötigt, ihm die optimalen Tarife anzubieten und einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu vermitteln. Dafür erhält der Makler der Assekuranz eine Provision.

Versicherungsarten in der Assekuranz

Die Assekuranz ist ein wichtiger Pfeiler der Volkswirtschaft geworden. Ursache dafür ist unter anderem, dass die Nachfrage nach Versicherungen jeglicher Art stetig wächst. Versicherungsnehmer möchten sich gegen jeden denkbaren Schadensfall absichern, weshalb Versicherungsgesellschaften verschiedene Versicherungen anbieten. Diese lassen sich vor allem zwei Kategorien zuordnen: Personenversicherungen und Sachversicherungen.

Personenversicherungen

Personenversicherungen sichern Risiken und Schäden ab, durch welche die versicherte Person selbst getroffen werden kann. Es handelt sich unter anderem um Risikolebensversicherungen, Rentenversicherungen oder private Krankenversicherungen.

Risikolebensversicherung

Mit einer Risikolebensversicherung können Versicherte ihre Angehörigen im Todesfall absichern. Wenn der Versicherte verstirbt, wird durch den Versicherer die vereinbarte Summe an die begünstigten Hinterbliebenen ausgezahlt. Das können beispielsweise Kinder oder Lebenspartner sein, wenn diese finanziell von dem Versicherten abhängig sind.

Rentenversicherung

Die Rentenversicherung ist gesetzlich geregelt und dient der Sicherstellung der Altersvorsorge von Beschäftigten. In der Regel sind die meisten Arbeitnehmer dazu verpflichtet, eine Rentenversicherung zu haben. Sie kann jedoch auch freiwillig abgeschlossen werden.

Die Rentenversicherung deckt nicht nur die klassische Altersrente ab, sondern kann auch bei verminderter Erwerbsfähigkeit greifen. Auch die Versorgung von Hinterbliebenen soll durch die Rentenversicherung sichergestellt werden.

Private Krankenversicherung

Wer nicht in die Zuständigkeit gesetzlicher Krankenkassen fällt oder von zusätzlichen Leistungen profitieren will, hat die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Je nach individueller Versicherungspolice übernehmen private Krankenversicherungen mehr Leistungen als gesetzliche Krankenkassen. Außerdem lassen sich durch eine private Krankenversicherung oft Wartezeiten bei Facharztterminen verkürzen.

Sachversicherungen

Sachversicherungen sichern Sachwerte ab und dienen dem Schutz vor eventuellen Ansprüchen auf Schadenersatz von Seiten Dritter. Neben den privaten Haftpflichtversicherungen gehören auch Kfz-Versicherungen sowie Rechtsschutzversicherungen zu diesen Sachversicherungen.

Private Haftpflichtversicherung

Wer beispielsweise durch Fahrlässigkeit privat einen Schaden verursacht, kann in unbegrenzter Höhe dafür haftbar gemacht werden. In einem solchen Fall greift die private Haftpflichtversicherung. Sie deckt in der Regel die Schadenersatzansprüche aus Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ab und bietet einen passiven Rechtsschutz.

Kfz-Versicherung

Wer ein Kraftfahrzeug besitzt, benötigt auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten ab, die durch den Fahrzeugbesitzer verursacht werden.

Schäden am eigenen Fahrzeug können Fahrzeughalter durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung absichern.

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung sichert im Falle eines Rechtsstreits gegen die entstehenden Kosten ab. Im Allgemeinen werden von einer Rechtsschutzversicherung neben den Anwaltskosten und Gerichtsgebühren auch die Kosten für Sachverständige, Gutachter und Zeugen übernommen. Auch mögliche Kosten der Gegenseite und Kautionszahlungen werden in der Regel von der Versicherung abgedeckt.

Die Geschichte der Assekuranz

Die Geschichte der Assekuranz reicht bis ins antike Griechenland zurück. Frühe Versicherungen waren jedoch anders strukturiert. Sie dienten vor allem dazu, Risiken auf verschiedene Personen oder Gruppen zu verteilen. Im antiken Griechenland gab es die sogenannte Tontine, die als Vorläufer der modernen Lebensversicherung betrachtet werden kann. Bei der Tontine legte eine Gruppe von Personen Geld in einen Topf und einigte sich darauf, dass der letzte Überlebende der Gruppe das Geld später ausbezahlt bekam.

Im Mittelalter entstanden in Europa sogenannte Zunftbruderschaften, die sich organisierten, um die Mitglieder im Fall von Krankheit oder Tod oder im Brandfall zu unterstützen. Im Brandfall sollte auch die erste moderne Feuerversicherung schützen, die im 17. Jahrhundert in London gegründet wurde. Weitere Versicherungen, die sich auf verschiedene Risiken spezialisierten, entstanden im 18. und 19. Jahrhundert in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Darunter waren auch neue Versicherungsprodukte wie bspw. die Haftpflichtversicherung.

Seit dem 20. Jahrhundert wird die Assekuranz durch staatliche Aufsichtsbehörden reguliert. Gleichzeitig entwickelte sich die Versicherungsbranche zu einem wichtigen Wirtschaftszweig. Heute ist die Assekuranz als Branche globalisiert und hochgradig spezialisiert. Sie beinhaltet Versicherungen für alle möglichen Risiken, von der Krankenversicherung bis hin zur Cyber-Versicherung.

Die Assekuranz in der Zukunft

Versicherungen aller Art sind noch immer hoch gefragt und ein Sinken der Nachfrage ist in naher Zukunft nicht zu erwarten. Unter anderem der demografische Wandel hin zu einer älteren Gesellschaft und die zunehmende Flexibilisierung der Arbeitswelt sichern den Bedarf nach Assekuranz. Dennoch werden auch Versicherungsunternehmen mit aktuellen Herausforderungen und Chancen konfrontiert.

Beispielsweise werden digitale Technologien und neue Geschäftsmodelle in der Assekuranz eine wichtigere Rolle spielen. Insbesondere im Bereich der Kundenkommunikation sowie bei der Schadensregulierung können digitale Technologien dabei helfen, effizienter und kundenorientierter zu arbeiten. Auch die Verfügbarkeit großer Datenmengen ermöglicht in der Assekuranz eine bessere und präzisere Bewertung von Risiken.

Auch allgemeine gesellschaftliche Themen wie Nachhaltigkeit und Klimaschutz werden in der Versicherungsbranche relevanter. Beispielsweise steigt die Nachfrage nach nachhaltigen Versicherungsprodukten. Auch Versicherungen gegen Naturkatastrophen und durch Schäden, die durch den Klimawandel entstehen, werden immer beliebter.


Quellen

  1. Bundesministerium der Jusitz: Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz) »
  2. Bundesministerium der Jusitz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 823 Schadensersatzpflicht »
  3. Bundesministerium der Jusitz: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung »

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