Die Leistungen einer Pflegeversicherung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Mit dem Alter werden viele Menschen pflegebedürftig und müssen versorgt werden. Eine solche Betreuung wird oftmals von Familienangehörigen übernommen. Leider ist dies aber nicht immer möglich und muss daher anders gewährleistet werden.

Aus diesem Grund gibt es eine Pflegeversicherung, die gewährleisten soll, dass Menschen, die sich nicht mehr selbst versorgen können, fachmännisch betreut werden können.

Doch was beinhaltet eine solche Pflegeversicherung eigentlich alles? In diesem Artikel werden die Leistungen dieser Versicherung einmal unter die Lupe genommen.

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Wer gilt überhaupt als pflegebedürftig?

Allein in Deutschland gibt es rund 2 Millionen pflegebedürftige Menschen. Diese sind beispielsweise:

  • geistig erkrankt
  • leiden unter einer seelischen Krankheit oder
  • sind körperlich behindert

Wenn ein Pflegeversicherter eine bestimmte Versicherungszeit nachweisen kann und einen Antrag bei seinem Versicherungsgeber gestellt hat, stehen ihm eine Reihe von Leistungen zu. Hier wird stets der Grad der Behinderung zugrunde gelegt.

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Leistungen der Pflegeversicherung

Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit bietet die Pflegeversicherung unter anderem folgende Leistungen an:

  1. Pflegekurse für Angehörige
  2. Ersatzpfleger im Falle einer Krankheit einer pflegenden Person
  3. Tages- und Nachtpflegepersonal
  4. Pflegegeld
  5. Technische Hilfen zur Pflege
  6. Gelder zur häuslichen, notwendigen Umgestaltung des Wohnraums

Es gibt Unterschiede, ob häuslich oder stationär gepflegt wird. Pflegen Angehörige die pflegebedürftige Person, erhalten sie Geldleistungen. Es ist auch hier der Grad der Pflegebedürftigkeit ausschlaggebend, wie hoch das Pflegegeld ist.

In stationären Pflegestellen werden Kosten für Grund- und Behandlungspflege übernommen, jedoch muss die Unterkunft und die Verpflegung selbst getragen werden.

Weiter übernimmt die Pflegeversicherung:

  • Zahlungen von Rentenversicherungsbeiträgen für die Pflegepersonen
  • Zahlungen von Arbeitslosenversicherungen für Pflegepersonen sowie
  • Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Pflegepersonen

Gesetzliche Regelungen zur Pflege

Durch das sogenannte Pflegestärkungsgesetz I werden viele Leistungen und Hilfen für pflegebedürftige Personen sowie dessen Angehörigen ständig verbessert.

Es muss angemerkt werden, dass es sich nicht um eine Vollversicherung handelt. Sinn und Zweck ist hier, dass die Pflege bestmöglich durch Leistungen in Form von Zugabe von Sach- und Geldleistungen erleichtert wird, da viele Hilfsmittel und auch Pflegekräfte heutzutage kaum finanziell allein zu tragen sind. Weitere gesetzliche Regelungen über die Pflegeversicherung findet man im elften Buch des Sozialgesetzbuches.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch (SGB) - Soziale Pflegeversicherung

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Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


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