Das Erbschaftssteuer Formular

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wie in Deutschland bei allen Abgaben an den Staat üblich, muss auch für die Erbschaftssteuer ein bestimmtes Formular mit passenden Anlagen beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Dabei handelt es sich um die Behörde, die zuletzt für den Erblasser zuständig war. Es macht Sinn, das Formular direkt von diesem Finanzamt einzuholen, denn nicht alle Dokumente sind gleich.

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Formulare für die Erbschaftssteuer

Wieso sind nicht alle Formulare über die Erbschaftssteuer gleich? Die Erbschaftssteuer ist eine Landessteuer. Dementsprechend sehen sich die Formulare zwar meistens recht ähnlich, können sich aber doch unterscheiden. Da es hier auch inhaltliche Differenzen geben kann, ist es ratsam, kein Risiko einzugehen.

Zumeist kann das Formular auf der Internetseite des jeweiligen Finanzamts oder auf der des Finanzministeriums des Bundeslands heruntergeladen werden.

Erfährt die Behörde von der Erbschaft, sendet sie das Formular aber auch eigenständig zu. Bis dies passiert, verstreichen allerdings meist einige Monate. Wer diese Pflichtaufgabe schneller erledigen will, sollte eigenständig aktiv werden.

In diesem Artikel finden Sie alles wichtige rund um das Thema Erbschaftsteuererklärung.
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Notwendige Daten für das Erbschaftssteuer Formular

Auf dem Dokument werden alle steuerlichen Daten (Steuernummer, zuständiges Finanzamt, Steuer-Identifikationsnummer) des Erblassers ebenso wie die Informationen über dessen Tod (Todestag, Sterbeort, Lebenssituation vor dem Ableben) abgefragt.

Zudem müssen die beteiligten Erben genannt werden, für die das Dokument eingereicht wird. Darüber hinaus ist das Erbe detailliert aufzuschlüsseln.

Dies geschieht nach:

  • Land- und forstwirtschaftlichem Vermögen
  • Grundvermögen
  • Betriebsvermögen
  • Sonstigem Vermögen (z.B. notierte Anteile an Kapitalgesellschaften)
  • Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers

Wenn ein Erbschein beantragt wurde, muss dies ebenfalls mit den entsprechenden Rahmeninformationen auf dem Dokument angegeben werden. Dies gilt ebenfalls für:

  • Erbanfallkosten
  • Vermächtnisse
  • Auflagen
  • Pflichtteilsansprüche
  • Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat und die damals den Wert der Gegenleistung überstiegen
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Besonderheiten beim Erbschaftssteuerformular

Das Dokument benötigt zudem amtliche Beglaubigungen. So muss beispielsweise der Todestag immer vom zuständigen Standesamt auf dem Formular für die Erbschaftssteuer beglaubigt werden.

Es ist also ein Gang zur Behörde mit Sterbeurkunde und dem Steuer-Dokument notwendig.

Worauf ist bei den Anlagen zu achten?

Die Erbschaftssteuer-Erklärung als Dokument ist nur einmal auszufüllen und gilt für alle Erben, da diese hier auch alle zu erwähnt sind. Alle Erben müssen allerdings zusätzlich die Anlage Erwerber zur Erbschaftssteuer-Erklärung ausfüllen - und zwar einzeln.

Die Anlagen werden gemeinsam mit der eigentlichen Erklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium für Finanzen: Erbschaftsteuer Formular
  2. Bundesministerium der Justiz: Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetz (ErbStG)

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