Erbschaftsteuererklärung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Eine Erbschaftsteuererklärung ist eine Erklärung, die man beim Finanzamt abgibt, wenn man etwas geerbt hat. Anhand der Erbschaftsteuererklärung entscheidet das Finanzamt, ob der Erbe den Nachlass versteuern muss.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Wer muss eine Erbschaftsteuererklärung machen?

Verstirbt ein Mensch in Deutschland und hinterlässt einem oder mehreren Erben sein Vermögen, so unterliegt dieses ab einem gewissen Wert der Erbschaftssteuer. Diejenigen, die das Erbe erhalten, müssen sich innerhalb von drei Monaten an das Finanzamt wenden, um das Erbe zu melden.

Das Finanzamt entscheidet nach der Mitteilung, ob die Erben eine Erbschaftssteuererklärung anfertigen müssen.

  • Für die Erbschaftsteuererklärung ist das letzte Finanzamt des Erblassers zuständig, nicht das eigene.

Ob ein Erbe versteuert werden muss, hängt von der Höhe des Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab. Für die Erbschaftssteuer gibt es somit Steuerfreibeträge. Werden diese nicht überschritten, müssen keine Erbschaftssteuern an das Finanzamt entrichtet werden. Solange der Nachlass nicht höher ist, als der geltende Steuerfreibetrag, muss in der Regel keine Erbschaftsteuererklärung gemacht werden.

  • Sobald man etwas erbt, muss man dies dem Finanzamt mitteilen, damit es entscheidet, ob eine Erbschaftssteuererklärung gemacht werden muss.

Auch wenn die Höhe der Vermögens die Freigrenze nicht überschreitet, kann es sein, dass das Finanzamt trotzdem eine Erbschaftsteuererklärung einfordert. Dieser Forderung muss man in jedem Fall nachgehen.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Erbschaftsteuerrechner

Mit dem Erbschaftsteuerrechner können Sie schnell und einfach emitteln, ob Sie Ihr Erbe versteuern müssen. Außerdem gibt Ihnen der Rechner Auskunft über die genaue Höhe der Erbschaftssteuer.
btn-pfeil

Jetzt berechnen!

Erbschaftsteuererklärung Formular

Eine Erbschaftssteuererklärung besteht aus zwei Elementen: Dem Mantelbogen sowie der Anlage Erwerber zur Erbschaftsteuererklärung.

Erbt ein gemeinsam veranlagtes Ehepaar, so muss es den Mantelbogen nur einmal ausfüllen. Beide Partner sind jedoch gezwungen, jeweils eine eigene Anlage beim Finanzamt einzureichen.

Hier erhalten Sie den Mantelbogen für Ihre Erbschaftsteuererklärung und die Anlage Erwerber zur Erbschaftsteuererklärung.

Mantelbogen Anlage

Einzelnachweise & Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Zugewinngemeinschaft (§1363 BGB)
  2. Bundesministerium der Justiz: Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetz (ErbStG)
  3. Bundesministerium der Justiz: Steuerklassen Erbschaft (§15 ErbStG) »
  4. Bundesministerium der Justiz: Freibeträge Erbschaft (§16 ErbStG) »
  5. Bundesministerium für Finanzen: Erbschaftsteuer Formular »

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Erbschaftssteuer