Nachlassgericht Aachen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Personen, die ihren Wohnsitz im Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichts Aachen hatten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Aachen in Nordrhein-Westfalen.

Wenn die betroffenen Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, liegt die Zuständigkeit bei diesem Nachlassgericht Aachen. Erben können am Nachlassgericht Aachen zudem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Aachen ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.

Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an die Nachlassabteilung des Amtsgerichts des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.

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Nachlassgericht Aachen - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Aachen
Adalbertsteinweg 92
52070 Aachen

Postfach 10 18 26
52018 Aachen

Telefon-Nr.: 0241 9425-0
Fax-Nr.: 0241 9425-80001
Internet: www.ag-aachen.nrw.de

Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Aachen?

Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Aachen

Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Aachen:

  • Nachlassverwaltung
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Ermittlung der Erben
  • Erbscheinerteilung
  • Eröffnen von Verfügungen
  • Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
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Amtsgericht Aachen - weitere Aufgabenfelder im Überblick

Nicht nur für den Nachlass ist das Amtsgericht zuständig, sondern auch für Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt wird:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Grundbuchverfahren
  • Familiensachen

Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Aachen

Mein Wohnort weicht von dem des Erblassers ab. Muss die Erbschaft da ausgeschlagen werden, wo der Erblasser gelebt hat?

Soll das Erbe ausgeschlagen werden, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.

Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.

Es kann kein für das Erbe zuständige Amtsgericht ermittelt werden, wie finde ich das richtige Nachlassgericht?

Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.

Wann ist ein Erbschein für den Nachlass erforderlich?

Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Amtsgericht ausgestellt werden. Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerum der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  2. Bundesministerum der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) - § 23a »
  3. Bundesministerum der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »

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