Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Bezirk des Amtsgerichts gewohnt haben, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig.
Das Nachlassgericht Augsburg nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Erben können am Nachlassgericht Augsburg außerdem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Augsburg. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die notwendigen Unterlagen werden von dort vom zuständigen Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Augsburg - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
Postanschrift:
86142 Augsburg
Telefon-Nr.: 0821 3105-0
Fax: 0821 3105-1200
Website: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/augsburg/
Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Augsburg?
Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind
Fälle, die im Nachlassgericht Augsburg behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Vollstreckung eines Testaments
- Verwaltung des Nachlasses
- Eröffnen von Verfügungen
- Erteilung von Erbscheinen
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Erbenermittlung
- Sicherung des Nachlasses
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Augsburg
Im Amtsgericht Augsburg werden nicht nur Fälle, die den Nachlass betreffen, verwaltet.Folgende Verfahren werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:
- Familiensachen
- Grundbuchverfahren
- Zivilverfahren
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Augsburg
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.
Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgsetz - § 23a »
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