Betroffene Personen, die vor ihrem Tod im Bezirk des Amtsgerichts Backnang wohnten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Backnang in Baden Württemberg.
Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, liegt die Zuständigkeit bei diesem Nachlassgericht Backnang. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Backnang, auch wenn der Erblasser dort im Bezirk zuletzt gemeldet gewesen ist. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Backnang weitergeleitet.
Nachlassgericht Backnang - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Backnang
Stiftshof 11
71522 Backnang
Tel.: 07191 12400
Fax: 07191 12430
Internetseite: amtsgericht-backnang.justiz-bw.de
Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Backnang?
Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Backnang zuständig ist. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.
Zu den Aufgaben gehören:
- Erbenermittlung
- Vollstreckung eines Testaments
- Nachlasssicherung
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Verfügungseröffnung im Falle des Todes
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Backnang außerdem?
Neben Nachlassangelegenheiten, fallen verschiedene weitere Tätigkeiten in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Backnang. Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Verfahren durch das Amtsgericht abgedeckt:
- Familiensachen
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Nachlassgericht Backnang - häufige Fragen
Laut § 344 Abs. 7 FamFG werden die erforderlichen beglaubigten Dokumente auch von der Nachlassabteilung des Amtsgericht der ausschlagenden Person an das zuständige Amtsgericht des Erblassers weitergeleitet.
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.
Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.
Ein Erbschein wird nur dann erforderlich und auch ausgestellt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgsetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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