Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Bad Dürkheim ist für alle Bürger zuständig, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Gerichts wohnhaft waren.
Das Nachlassgericht Bad Dürkheim nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Bad Dürkheim, auch wenn der Verstorbene zuletzt dort gewohnt hat. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann das Nachlassgericht am Wohnort der entsprechenden Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Bad Dürkheim weitergeleitet.
Nachlassgericht Bad Dürkheim - Anschrift und Service Nummern
Amtsgericht Bad Dürkheim
Seebacher Straße 2
67098 Bad Dürkheim
Telefon-Nr.: 06322 965-0
Fax-Nr.: 06322 965-118
Webseite: agduw.justiz.rlp.de
Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Bad Dürkheim?
Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.
Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Bad Dürkheim fallen, sind zum Beispiel:
- Ermitteln der Erben
- Vollstreckung des Testaments
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verwalten des Nachlasses
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Ausstellung von Erbscheinen
- Sichern des Nachlasses
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Amtsgericht Bad Dürkheim - zusätzliche Aufgaben
Im Amtsgericht Bad Dürkheim werden nicht nur Nachlassangelegenheiten verwaltet und entschieden. In folgenden Bereichen ist das Gericht für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig:
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
Nachlassgericht Bad Dürkheim - Fragen und Antworten
Laut § 344 Abs. 7 FamFG ist es nicht notwendig zu dem Nachlassgericht des Verstorbenen zu kommen.
Die Weiterleitung erfolgt, damit ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.
Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Amtsgericht ausgestellt werden. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgsetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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