Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Bersenbrück ist für alle Bürger zuständig, die zum Todeszeitpunkt im Gerichtsbezirk wohnhaft waren.
Diese Personen können ihr privatschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Bersenbrück in Verwahrung geben. Erben können am Nachlassgericht Bersenbrück zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Bersenbrück zuständig. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.
Die notwendigen Unterlagen werden von dort vom jeweiligen zuständigen Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Bersenbrück - Anschrift und Service Nummern
Amtsgericht Bersenbrück
Stiftshof 8
49593 Bersenbrück
Postfach 11 29
49587 Bersenbrück
Telefon-Nr.: 05439 6080
Fax-Nr.: 05439 608200
Website: www.amtsgericht-bersenbrueck.niedersachsen.de
Nachlassgericht Bersenbrück - alle Aufgabenbereiche
Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind
Zu den Aufgaben zählen:
- Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
- Nachlassverwaltung
- Testamentsvollstreckung
- Erbscheinausstellung
- Nachlasssicherung
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Amtsgericht Bersenbrück - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Auch andere Aufgabengebiete werden von dem zuständigen Amtsgericht Bersenbrück verwaltet und betreut Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Verfahren durch das Amtsgericht abgedeckt:
- Familiensachen
- Strafverfahren
- Zivilverfahren
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Bersenbrück
Laut § 344 Abs. 7 FamFG werden die erforderlichen beglaubigten Dokumente auch von der Nachlassabteilung des Amtsgericht der ausschlagenden Person an das zuständige Amtsgericht des Erblassers weitergeleitet.
Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.
Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.
Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgsetz - § 23a »
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