Nachlassgericht Blomberg - die wichtigsten Infos

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle betroffenen Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Blomberg, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten. Diese Personen können ihr handschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Blomberg hinterlegen. Am Nachlassgericht Blomberg können Angehörige darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Anschrift
  2. Aufgaben
  3. Häufige Fragen

In wenigen besonderen Fällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Amtsgericht Blomberg. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.

Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.

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Nachlassgericht Blomberg - Anschrift und Service Nummern

Amtsgericht Blomberg
Kolberger Straße 1
32825 Blomberg

Postfach 11 41
32817 Blomberg

Tel.: 05235 9694-0
Fax: 05235 9694-14
Internetseite: www.ag-blomberg.nrw.de

Nachlassgericht Blomberg - die Aufgaben im Überblick

Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.

Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Blomberg als Amtsgericht Blomberg auf einen Blick:

  • Erbenermittlung
  • Vollstreckung des Testaments
  • Verfügungseröffnung im Todesfall
  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Verwahren von Verfügungen im Todesfall
  • Verwalten des Erbes
  • Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
  • Erteilung von Erbscheinen
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Blomberg

Nicht nur für den Nachlass ist das Amtsgericht zuständig, sondern auch für Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt wird:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Grundbuchverfahren
  • Familiensachen

Nachlassgericht Blomberg - häufige Fragen

Ich wohne nicht am selben Ort wie der Erblasser. Muss ich extra zum Wohnort des Erblassers kommen?

Angelegenheiten des Nachlasses, die das Ausschlagen des Erbes betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.

Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.

Zuständig ist das örtliche Nachlassgericht, aber es kann nicht ermittelt werden - wie muss man vorgehen?

Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.

Welche Bedingungen müssen bei einem Erbe erfüllt sein, damit das Amtsgericht einen Erbschein erteilt?

Ein Erbschein wird nur dann erforderlich und auch ausgestellt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »

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