Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Böblingen lebten, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Böblingen in diesem Gebiet unterstellt sind. Wenn die betroffenen Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, liegt die Zuständigkeit bei diesem Nachlassgericht Böblingen. Am Nachlassgericht Böblingen können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Böblingen, auch wenn der Erblasser zuletzt dort wohnhaft gewesen ist. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Die beglaubigten Dokumente werden vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Böblingen - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Böblingen
Calwer Str. 1
71034 Böblingen
Telefon-Nr.: 07031 6860-0
Fax: 07031 6860-4199
Website: amtsgericht-boeblingen.justiz-bw.de
Nachlassgericht Böblingen - alle Aufgabenbereiche
Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Böblingen zuständig ist. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.
Zu den Aufgaben zählen:
- Eröffnen von Verfügungen
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Sicherung des Erbes
- Erbenermittlung
- Nachlassverwaltung
- Erteilung von Erbscheinen
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Amtsgericht Böblingen - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Das Amtsgericht Böblingen verwaltet nicht nur den Nachlass bei einem Todesfall.In folgenden Bereichen ist das Gericht für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig:
- Zivilverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Strafverfahren
- Familiensachen
Nachlassgericht Böblingen - Fragen und Antworten
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen einer Erbschaft auch bei der Nachlassabteilung des für den Erbempfänger zuständigen Amtsgerichtes erklärt werden kann.
Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Eine Ausfertigung dieses Erbscheins wird nur dann vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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