Nachlassgericht Breisach am Rhein

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Betroffene Personen, die vor ihrem Tod im Bezirk des Amtsgerichts Breisach am Rhein wohnten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Breisach am Rhein (ID: B1201). Diese Personen können ihr privatschriftliches Testament beim Nachlassgericht Breisach am Rhein hinterlegen. Am Nachlassgericht Breisach am Rhein können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.

Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Breisach am Rhein. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann das Nachlassgericht im Bezirk der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.

Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an das Nachlassgericht des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.

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Nachlassgericht Breisach am Rhein - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht Breisach
Kapuzinergasse 2
79206 Breisach am Rhein

Tel.: 07667 9309-0
Fax-Nr.: 07667 9309-44
Webseite: amtsgericht-breisach.justiz-bw.de

Nachlassgericht Breisach am Rhein - die Aufgaben in der Übersicht

Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Breisach am Rhein betreut. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.

Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Breisach am Rhein als Amtsgericht Breisach am Rhein auf einen Blick:

  • Erteilen von Erbscheinen
  • Vollstreckung eines Testaments
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Verwalten des Nachlasses
  • Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
  • Ermitteln der Erben
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Amtsgericht Breisach am Rhein - weitere Aufgabenfelder im Überblick

Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Breisach am Rhein. Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:

  • Zivilverfahren
  • Familiensachen

Nachlassgericht Breisach am Rhein - Fragen und Antworten

Ich wohne nicht da, wo der Verstorbene, der das Erbe hinterlässt gewohnt hat. Muss ich für die Ausschlagung der Erbschaft dennoch anreisen

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen einer Erbschaft auch bei der Nachlassabteilung des für den Erbempfänger zuständigen Amtsgerichtes erklärt werden kann.

Die Weiterleitung erfolgt, damit die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.

Zuständig ist das örtliche Nachlassgericht, aber es kann nicht ermittelt werden - wie muss man vorgehen?

Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.

Wie bekommt man vom zuständigen Amtsgericht einen Erbschein?

Das Nachlassgericht erteilt nur dann einen Erbschein, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Wer diesen Antrag stellen kann, ist vom individuellen Erbfall abhängig. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  5. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »

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