Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Bückeburg wohnhaft waren, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Bückeburg in diesem Gebiet unterstellt sind.
Möchten Personen aus dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, können sie das Nachlassgericht Bückeburg aufsuchen. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Nachlassgericht Bückeburg, auch wenn der Erblasser dort im Bezirk zuletzt gemeldet gewesen ist. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Bückeburg weitergeleitet.
Nachlassgericht Bückeburg - die Aufgaben in der Übersicht

Das Nachlassgericht Bückeburg übernimmt diverse, zum großen Teil gebührenpflichtige Aufgaben.
Fälle, die im Nachlassgericht Bückeburg behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Verwahrung von Verfügungen
- Vollstreckung eines Testaments
- Ermitteln der Erben
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Eröffnen von Verfügungen
- Erteilen von Erbscheinen
- Nachlassverwaltung
Nachlassgericht Bückeburg - Anfahrt und Kontaktadressen
Lieferanschrift | Postanschrift |
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Herminenstraße 30 31675 Bückeburg | Postfach 11 15 31667 Bückeburg |
Kontakt
Tel.-Nr.: 05722 2900
Fax-Nummer: 05722 290214
Homepage:amtsgericht-bueckeburg.niedersachsen.de
Amtsgericht Bückeburg - weitere Aufgabenbereiche
Beim elektronisch abgewickelten Rechtsverkehr ist das Amtsgericht auch für folgende Aufgaben zuständig:
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Bückeburg
Laut § 344 Abs. 7 FamFG kann eine Erbausschlagung auch am Wohnort der Person durchgeführt werden, die das Erbe ausschlagen möchte.
Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Sollte man einen Erbschein benötigen, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Wer diesen Antrag stellen kann, ist vom individuellen Erbfall abhängig. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
dejure.org: § 343 (FamFG) Örtliche Zuständigkeit »
dejure.org: § 2247 BGB Eigenhändiges Testament »
buzer.de: § 344 - Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) »
dejure.org: Gerichtsverfassungsgsetz § 23a »