Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Castrop-Rauxel lebten, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Castrop-Rauxel in diesem Bezirk unterstellt sind. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Testament beim Nachlassgericht Castrop-Rauxel in Verwahrung geben. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Castrop-Rauxel zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Castrop-Rauxel ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.
Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.
Nachlassgericht Castrop-Rauxel - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Castrop-Rauxel
Bahnhofstraße 61 - 63
44575 Castrop-Rauxel
Tel.-Nr.: 02305 1009-0
Fax-Nummer: 02305 1009-49
Webseite: www.ag-castrop-rauxel.nrw.de
Welche Verantwortungen hat das Nachlassgericht Castrop-Rauxel?
Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Castrop-Rauxel betreut. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Zu den Aufgaben zählen:
- Verwahrung von Verfügungen
- Erbenermittlung
- Verwalten des Erbes
- Ausstellung von Erbscheinen
- Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
- Vollstreckung eines Testaments
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Sichern des Erbes
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Amtsgericht Castrop-Rauxel - zusätzliche Aufgaben
Neben Nachlassangelegenheiten, fallen verschiedene weitere Tätigkeiten in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Castrop-Rauxel. Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Grundbuchverfahren
- Familiensachen
Nachlassgericht Castrop-Rauxel - häufige Fragen
Soll das Erbe ausgeschlagen werden, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Nur wenn ein gültiger Erbscheinantrag eingereicht wurde, kann das Nachlassgericht diesem nachkommen. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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