Personen, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Amtsgerichts Dortmund lebten, werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Dortmund verwaltet. Diese Personen können ihr handschriftlich Testament beim Nachlassgericht Dortmund hinterlegen. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Dortmund (Nordrhein-Westfalen) zuständig. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Dortmund weitergeleitet.
Nachlassgericht Dortmund - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Dortmund
Gerichtsstraße 22
44135 Dortmund
Postfach 10 50 27
44047 Dortmund
Telefon-Nr.: 0231 926-0
Fax-Nr.: 0231 926-23090
Internetseite: www.ag-dortmund.nrw.de
Nachlassgericht Dortmund - alle Aufgabenbereiche
Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Dortmund betreut. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.
Fälle, die im Nachlassgericht Dortmund behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Ausstellung von Erbscheinen
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Verfügungen im Todesfall
- Vollstrecken von Testamenten
- Ermittlung der Erben
- Sicherung des Nachlasses
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
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Amtsgericht Dortmund - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Grundbuchverfahren
- Familiensachen
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Dortmund
Laut § 344 Abs. 7 FamFG ist es nicht notwendig zu dem Nachlassgericht des Verstorbenen zu kommen.
Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.
Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.
Ein Erbschein wird nur dann erforderlich und auch ausgestellt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Der Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Testamentsvollstrecker erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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