Alle gemeldeten Personen werden von der Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Eisleben betreut, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten.
Das Nachlassgericht Eisleben nimmt Testamente der Bürger in Verwahrung. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Eisleben ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Für die Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Wohnort der Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.
Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.
Nachlassgericht Eisleben - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Eisleben
Friedensstraße 40
6295 Lutherstadt Eisleben
Tel.: 03475 6576
Fax-Nr.: 03475 696689
Homepage: ag-eil.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/
Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Eisleben?
Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Eisleben zuständig ist. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.
Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Eisleben fallen, sind zum Beispiel:
- Erteilung von Erbscheinen
- Vollstrecken von Testamenten
- Erbenermittlung
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Nachlasssicherung
- Verfügungseröffnung im Falle des Todes
- Verwalten des Nachlasses
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
Jetzt kostenlos Informieren.
Amtsgericht Eisleben - weitere Aufgabenbereiche
Das Amtsgericht regelt nicht nur den Nachlass im Todesfall, sondern kümmert sich auch um die rechtlichen Angelegenheiten folgender Bereiche:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Eisleben
Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, wenn auch ein Antrag darauf gestellt wurde. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.
Das könnte Sie auch interessieren:
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.