Nachlassgericht Eisleben - die wichtigsten Infos

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Alle gemeldeten Personen werden von der Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Eisleben betreut, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten.

Das Nachlassgericht Eisleben nimmt Testamente der Bürger in Verwahrung. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier außerdem einen Erbschein beantragen.

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Eisleben ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Für die Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Wohnort der Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.

Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.

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Nachlassgericht Eisleben - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Eisleben
Friedensstraße 40
6295 Lutherstadt Eisleben

Tel.: 03475 6576
Fax-Nr.: 03475 696689
Homepage: ag-eil.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/

Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Eisleben?

Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Eisleben zuständig ist. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.

Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Eisleben fallen, sind zum Beispiel:

  • Erteilung von Erbscheinen
  • Vollstrecken von Testamenten
  • Erbenermittlung
  • Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
  • Nachlasssicherung
  • Verfügungseröffnung im Falle des Todes
  • Verwalten des Nachlasses
  • Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
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Amtsgericht Eisleben - weitere Aufgabenbereiche

Das Amtsgericht regelt nicht nur den Nachlass im Todesfall, sondern kümmert sich auch um die rechtlichen Angelegenheiten folgender Bereiche:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Familiensachen

Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Eisleben

Ist ein persönliches Erscheinen am Nachlassgericht Eisleben für die Ausschlagung einer Erbschaft erforderlich, wenn der Erblasser und ich weit voneinander entfernt in unterschiedlichen Bundesländern leben?

Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.

Welches Amtsgericht als Nachlassgericht wird zuständig, falls das Amtsgericht als Nachlassgericht nicht festgestellt werden kann?

Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.

Wann wird einem Erben ein Erbschein erteilt?

Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, wenn auch ein Antrag darauf gestellt wurde. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  2. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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