Personen, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Amtsgerichts Emmerich am Rhein lebten, werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Emmerich am Rhein verwaltet.
Diese Personen können ihr handschriftlich Testament beim Nachlassgericht Emmerich am Rhein hinterlegen. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
In wenigen besonderen Fällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Nachlassgericht Emmerich am Rhein. Für die Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Wohnort der Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Emmerich am Rhein weitergeleitet.
Nachlassgericht Emmerich am Rhein - die Aufgaben im Überblick

Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind
Zu den Aufgaben zählen:
- Eröffnen von Verfügungen
- Nachlassverwaltung
- Erteilung von Erbscheinen
- Vollstreckung eines Testaments
- Ermittlung der Erben
- Sicherung des Erbes
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
Nachlassgericht Emmerich am Rhein - Anfahrt und Kontaktadressen
Lieferanschrift | Postanschrift |
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Seufzerallee 20 46446 Emmerich am Rhein | Postfach 10 01 54 46421 Emmerich am Rhein |
Kontakt
Tel.-Nr.: 02822 694-0
Fax: 02822 694-48
Website:
Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Emmerich am Rhein
Das Amtsgericht regelt nicht nur den Nachlass, es betreut auch andere Bereiche, in denen Rechtsverkehr stattfindet:
- Grundbuchverfahren
- Familiensachen
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Nachlassgericht Emmerich am Rhein - häufige Fragen
Laut § 344 Abs. 7 FamFG können Erbausschlagungen an dem für den Erben örtlich zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.
Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Ein Erbschein wird nur dann erforderlich und auch ausgestellt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
Gesetze im Internet: GVG § 23a »
Gesetze im Internet: FamFG § 342 Begriffsbestimmung »
buzer.de: § 344 - Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) »
dejure.org: § 2247 BGB Eigenhändiges Testament »
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