Personen, die zum Todeszeitpunkt im Einzugsgebiet des Amtsgerichts Flensburg lebten, werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Flensburg verwaltet. Wenn die betroffenen Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie sich an das Nachlassgericht Flensburg wenden. Erben können am Nachlassgericht Flensburg zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Nachlassgericht Flensburg verwaltet. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.
Nachlassgericht Flensburg - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
Tel.-Nr.: 0461 89-0
Fax: 0461 89-434
Website: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGFlensburg/AGFlensburg_node
Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Flensburg?
Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Flensburg zuständig ist. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.
Fälle, die im Nachlassgericht Flensburg behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Erteilen von Erbscheinen
- Sichern des Nachlasses
- Nachlassverwaltung
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Flensburg
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses, es betreut auch andere Bereiche, in denen Rechtsverkehr stattfindet:
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Familiensachen
Nachlassgericht Flensburg - häufige Fragen
Laut § 344 Abs. 7 FamFG ist es nicht notwendig zu dem Nachlassgericht des Verstorbenen zu kommen.
Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.
In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.
Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Amtsgericht ausgestellt werden. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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