Personen, die vor ihrem Tod im Bezirk des Amtsgerichts Freising wohnten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Freising (ID: D2412). Möchten Personen aus dem örtlichen Bezirk des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, liegt die Zuständigkeit bei diesem Amtsgericht Freising. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Nachlassgericht Freising, auch wenn der Erblasser zuletzt dort wohnhaft gewesen ist. Für die Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.
Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.
Nachlassgericht Freising - Anschrift und Nummern
Amtsgericht Freising
Domberg 20
85354 Freising
Tel.-Nr.: 08161 180-01
Fax-Nummer: 08161 180-235
Internetseite: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/freising/
Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Freising?
Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind.
Hierzu gehören:
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Erbenermittlung
- Sichern des Erbes
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Verwaltung des Nachlasses
- Vollstreckung eines Testaments
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Amtsgericht Freising - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Beim elektronisch abgewickelten Rechtsverkehr ist das Amtsgericht auch für folgende Aufgaben zuständig:
- Zivilverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Grundbuchverfahren
- Strafverfahren
- Familiensachen
Nachlassgericht Freising - häufige Fragen
Angelegenheiten des Nachlasses, die das Ausschlagen des Erbes betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Eine Ausfertigung dieses Erbscheins wird nur dann vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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