Nachlassgericht Geislingen/Steige - alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Geislingen/Steige lebten, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig. Das Nachlassgericht Geislingen/Steige nimmt Testamente der Bürger in Verwahrung. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier außerdem einen Erbschein beantragen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kontaktdaten
  2. Aufgaben
  3. Fragen

Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Geislingen/Steige. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.

Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.

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Nachlassgericht Geislingen/Steige - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht Geislingen
Schulstraße 17
73312 Geislingen an der Steige

Postfach 1152
73301 Geislingen

Tel.: 07331 4549 600
Fax: 0800 6644 9281 382
Website: amtsgericht-geislingen.justiz-bw.de

Nachlassgericht Geislingen/Steige - die Aufgaben in der Übersicht

Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Geislingen/Steige betreut. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.

Fälle, die im Nachlassgericht Geislingen/Steige behandelt werden, sind zum Beispiel:

  • Nachlasssicherung
  • Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
  • Verwalten des Nachlasses
  • Erbscheinausstellung
  • Verwahrung von Verfügungen
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Geislingen/Steige außerdem?

Im Amtsgericht Geislingen/Steige werden nicht nur Nachlassangelegenheiten bei Todesfällen verwaltet und entschieden. Folgende Bereiche werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:

  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Familiensachen

Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Geislingen/Steige

Muss ich für die Erbausschlagung auch am Nachlassgericht Geislingen/Steige erscheinen, wenn mein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht mit dem des Erblassers übereinstimmt?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen einer Erbschaft auch bei der Nachlassabteilung des für den Erbempfänger zuständigen Amtsgerichtes erklärt werden kann.

Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.

Welches Nachlassgericht ist zuständig, sollte das eigentlich zuständige Gericht nicht ermittelt werden können?

Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.

In welchen Fällen erteilt das Amtsgericht einen Erbschein?

Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann das Nachlassgericht diesem nachkommen. Es kann unterschiedliche Fälle geben, nach denen der Erbschein beantragt wird. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »

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