Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Gladbeck ist für alle Bürger zuständig, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Gerichts wohnhaft waren. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, liegt die Zuständigkeit bei diesem Nachlassgericht Gladbeck. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Gladbeck außerdem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Gladbeck. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Gladbeck weitergeleitet.
Nachlassgericht Gladbeck - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Gladbeck
Schützenstraße 21
45964 Gladbeck
Postfach 1 40
45951 Gladbeck
Telefon-Nr.: 02043 697-0
Fax-Nr.: 02043 697-120
Website: www.ag-gladbeck.nrw.de
Nachlassgericht Gladbeck - alle Aufgabenbereiche
Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Gladbeck betreut. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Gladbeck fallen, sind zum Beispiel:
- Verfügungseröffnung im Falle des Todes
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Ermittlung der Erben
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Ausstellung von Erbscheinen
- Sichern des Nachlasses
- Nachlassverwaltung
- Vollstreckung des Testaments
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Gladbeck
Nicht nur für den Nachlass ist das Amtsgericht zuständig, sondern auch für Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt wird:
- Zivilverfahren
- Grundbuchverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Gladbeck
Laut § 344 Abs. 7 FamFG ist es nicht notwendig zu dem Nachlassgericht des Verstorbenen zu kommen.
Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.
Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.
Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann man auf die Aushändigung solch eines Erbscheins hoffen. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
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- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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