Das Nachlassgericht Göppingen im Detail

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Personen, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Amtsgerichts Göppingen lebten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Göppingen. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Göppingen hinterlegen. Am Nachlassgericht Göppingen können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.

Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Amtsgericht Göppingen verwaltet. Für die Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Aufenthaltsort der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.

Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an das Nachlassgericht des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.

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Nachlassgericht Göppingen - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen

Postfach 140
73001 Göppingen

Tel.: 07161-632435
Fax: 0800 6644 928 1498
Homepage: amtsgericht-goeppingen.justiz-bw.de

Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Göppingen?

Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Göppingen

Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Göppingen auf einen Blick:

  • Vollstreckung des Testaments
  • Erbenermittlung
  • Verwaltung des Nachlasses
  • Alle Verfügungen bei einem Todesfall
  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Verwahrung von Verfügungen
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Göppingen außerdem?

Das Amtsgericht Göppingen verwaltet nicht nur den Nachlass bei einem Todesfall.In folgenden Bereichen ist das Gericht für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig:

  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Nachlassgericht Göppingen - häufige Fragen

Ist ein persönliches Erscheinen am Nachlassgericht Göppingen für die Ausschlagung einer Erbschaft erforderlich, wenn der Verstorbene und ich nicht am selben Ort wohnen?

Angelegenheiten des Nachlasses, die das Ausschlagen des Erbes betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.

Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.

Welches Amtsgericht als Nachlassgericht wird zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden kann?

In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.

In welchem Fall erteilt das Amtsgericht einen Erbschein?

Das Nachlassgericht erteilt nur dann einen Erbschein, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Die Erstellung eines Antrags liegt nicht nur bei einer Person des Nachlassverfahrens. Die alleinigen Erben, die Miterben, die Nacherben oder auch andere Personen sind dazu berechtigt. Der Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Testamentsvollstrecker erfolgen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »

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