Nachlassgericht Göttingen - Zuständigkeit & Aufgaben

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Betroffene Personen, die vor ihrem Tod im Bereich des Amtsgerichts Göttingen wohnten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Göttingen zugeteilt. Diese Personen können ihr privatschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Göttingen in Verwahrung geben. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Göttingen außerdem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Anschrift
  2. Aufgabenbereiche
  3. Fragen

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Göttingen ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Aufenthaltsort der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.

Die beglaubigten Dokumente werden vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.

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Nachlassgericht Göttingen - Anschrift und Nummern

Amtsgericht Göttingen
Maschmühlenweg 11
37073 Göttingen

Postfach 11 43
37070 Göttingen

Telefon-Nr.: 0551 4030
Fax-Nr.: 0551 403 12 50
Internetseite: www.amtsgericht-goettingen.niedersachsen.de

Nachlassgericht Göttingen - alle Aufgabenbereiche

Zu den Zuständigkeiten eines Nachlassgerichts gehören verschiedene Fälle, für die teilweise eine Gebühr entrichtet werden muss.

Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Göttingen als Amtsgericht Göttingen auf einen Blick:

  • Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
  • Ermittlung der Erben
  • Erbscheinausstellung
  • Vollstreckung eines Testaments
  • Nachlassverwaltung
  • Verfügungen im Todesfall
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Göttingen

Beim elektronisch abgewickelten Rechtsverkehr ist das Amtsgericht auch für folgende Aufgaben zuständig:

  • Strafverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Göttingen

Muss ich für die Erbausschlagung auch am Nachlassgericht Göttingen erscheinen, wenn mein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht mit dem des Erblassers übereinstimmt?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.

Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.

Das örtlich zuständige Nachlassgericht kann nicht ermittelt werden - wer ist jetzt zuständig?

Sollte das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht gefunden werden können, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.

Was muss bei einem Erbe passieren, damit es einen Erbschein vom Nachlassgericht gibt?

Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann eine Ausstellung solch eines Scheins erfolgen.Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Der Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Testamentsvollstrecker erfolgen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »

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