Alle gemeldeten Personen werden von der Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Halberstadt betreut, die beim Zeitpunkt des Todes im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Das Nachlassgericht Halberstadt nimmt Testamente von Personen in Verwahrung. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Halberstadt zuständig. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.
Nachlassgericht Halberstadt - Anschrift und Servicenummern
Amtsgericht Halberstadt
Richard-Wagner-Straße 52
38820 Halberstadt
Postfach 15 41
38805 Halberstadt
Tel.-Nr.: 03941 6700
Fax-Nummer: 03941 670272
Homepage: www.ag-hbs.sachsen-anhalt.de
Welche Verantwortungen hat das Nachlassgericht Halberstadt?
Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Halberstadt betreut. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.
Fälle, die im Nachlassgericht Halberstadt behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Vollstrecken von Testamenten
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Ermittlung der Erben
- Erbscheinerteilung
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Sicherung des Erbes
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Amtsgericht Halberstadt - zusätzliche Aufgaben
Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Halberstadt Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Verfahren durch das Amtsgericht abgedeckt:
- Zivilverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familiensachen
Nachlassgericht Halberstadt - häufige Fragen
Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Das Nachlassgericht erteilt nur dann einen Erbschein, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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