Nachlassgericht Hamburg-St.Georg - alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Bezirk des Amtsgerichts gewohnt haben, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Hamburg-St.Georg in diesem Bereich unterstellt sind. Diese Personen können ihr handschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Hamburg-St.Georg in Verwahrung geben. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.

Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Hamburg-St.Georg. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Wohnort der Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.

Die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente werden nach Prüfung und Beglaubigung vom Nachlassgericht des Erben regulär an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.

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Nachlassgericht Hamburg-St.Georg - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht Hamburg-St.Georg
Lübeckertordamm 4
20099 Hamburg

Telefon-Nr.: 040 115
Fax: 040 42843-7219
Website: www.justiz.hamburg.de/ag-stgeorg/

Nachlassgericht Hamburg-St.Georg - die Aufgaben in der Übersicht

Zu den Zuständigkeiten eines Nachlassgerichts gehören verschiedene Fälle, für die teilweise eine Gebühr entrichtet werden muss.

Zu den Aufgaben zählen:

  • Erbscheinerteilung
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
  • Nachlasssicherung
  • Alle Verfügungen bei einem Todesfall
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Hamburg-St.Georg

Im Amtsgericht Hamburg-St.Georg werden nicht nur Fälle, die den Nachlass betreffen, verwaltet.Folgende Bereiche werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:

  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Hamburg-St.Georg

Bin ich verpflichtet zum Ausschlagen des Erbes zum Nachlassgericht Hamburg-St.Georg zu kommen, wenn Erblasser und Erbe nicht am selben Ort wohnen?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.

Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.

Wer ist zuständig, wenn das Ermitteln des örtlich zuständiges Nachlassgerichts nicht möglich gewesen ist?

Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.

Bei welchen Fällen wird vom Gericht ein Erbschein erteilt?

Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann eine Ausstellung solch eines Scheins erfolgen.Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  4. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  5. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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