Nachlassgericht Heidenheim a. d. Brenz - die wichtigsten Infos

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Heidenheim a. d. Brenz, die zum Todeszeitpunkt im Gerichtsbezirk wohnhaft waren. Möchten Personen aus dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, können sie das Nachlassgericht Heidenheim a. d. Brenz aufsuchen. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Heidenheim a. d. Brenz zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.

In einigen besonderen Fällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Amtsgericht Heidenheim a. d. Brenz. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Aufenthaltsort der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.

Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.

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Nachlassgericht Heidenheim a. d. Brenz - Anschrift

Amtsgericht Heidenheim an der Brenz
Olgastraße 22
89518 Heidenheim an der Brenz

Telefon-Nr.: 07321 38-0
Fax-Nummer: 07321 38-1234
Internetseite: amtsgericht-heidenheim.justiz-bw.de

Nachlassgericht Heidenheim a. d. Brenz - die Aufgaben im Überblick

Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Heidenheim a. d. Brenz zuständig ist. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.

Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Heidenheim a. d. Brenz:

  • Nachlassverwaltung
  • Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Verfügungseröffnung im Todesfall
  • Nachlasssicherung
  • Ermittlung der Erben
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Amtsgericht Heidenheim a. d. Brenz - weitere Aufgabenbereiche

Das Amtsgericht regelt nicht nur den Nachlass im Todesfall, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Strafverfahren
  • Familiensachen

Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Heidenheim a. d. Brenz

Muss ich für ein Ausschlagen des Erbes auch am Amtsgericht Heidenheim a. d. Brenz erscheinen, wenn ich weit weg vom Verstorbenen wohne?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen einer Erbschaft auch bei der Nachlassabteilung des für den Erbempfänger zuständigen Amtsgerichtes erklärt werden kann.

Die Weiterleitung erfolgt, damit der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.

Welches Nachlassgericht ist zuständig, wenn man das richtige Nachlassgericht nicht ermitteln kann?

Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.

Bei welchen Fällen erteilt das Amtsgericht einen Erbschein?

Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann das Nachlassgericht diesem nachkommen. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  5. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »

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