Für alle Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Herzberg am Harz, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten. Möchten Personen aus dem örtlichen Bezirk des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, können sie sich an das Nachlassgericht Herzberg am Harz wenden. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Herzberg am Harz zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
In einigen besonderen Einzelfällen liegt die örtliche Zuständigkeit nicht beim Nachlassgericht Herzberg am Harz. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.
Nachlassgericht Herzberg am Harz - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Herzberg am Harz
Schloß Nr. 4
37412 Herzberg am Harz
Tel.-Nr.: 05521 89550
Fax-Nr.: 05521-8955-77
Website: www.amtsgericht-herzberg.niedersachsen.de
Nachlassgericht Herzberg am Harz - die Aufgaben im Überblick
Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Herzberg am Harz betreut. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.
Zu den Aufgaben zählen:
- Ermitteln der Erben
- Ausstellung von Erbscheinen
- Verfügungen im Todesfall
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Nachlasssicherung
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Amtsgericht Herzberg am Harz - zusätzliche Aufgaben
Im Amtsgericht Herzberg am Harz werden nicht nur Fälle, die den Nachlass betreffen, verwaltet.Auch der elektronische Rechtsverkehr in den folgenden Bereichen obliegt dem Gericht:
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familiensachen
Nachlassgericht Herzberg am Harz - häufige Fragen
Laut § 344 Abs. 7 FamFG kann eine Erbausschlagung auch am Wohnort der Person durchgeführt werden, die das Erbe ausschlagen möchte.
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.
Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.
Ein Erbschein wird nur dann vom Amtsgericht ausgestellt, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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