Nachlassgericht Hünfeld - Zuständigkeit & Aufgaben

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Personen, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Amtsgerichts Hünfeld lebten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Hünfeld zugeteilt. Wenn Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie das Nachlassgericht Hünfeld aufsuchen. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kontaktdaten
  2. Aufgabenbereiche
  3. Fragen

Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Hünfeld zuständig. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.

Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.

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Nachlassgericht Hünfeld - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht Hünfeld
Hauptstraße 24
36088 Hünfeld

Postanschrift:
Amtsgericht Hünfeld
36084 Hünfeld

Telefon-Nr.: 06652 600-01
Fax-Nummer: 0611 32761 - 8206
Website: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-fulda/amtsgericht-huenfeld

Nachlassgericht Hünfeld - alle Aufgabenbereiche

Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Hünfeld zuständig ist. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.

Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Hünfeld fallen, sind zum Beispiel:

  • Nachlassverwaltung
  • Verfügungen im Todesfall
  • Sicherung des Erbes
  • Erbscheinausstellung
  • Vollstrecken von Testamenten
  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Hünfeld

Das Amtsgericht regelt nicht nur den Nachlass im Todesfall, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:

  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Familiensachen

Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Hünfeld

Mein Wohnort weicht von dem des Erblassers ab. Muss ich beim Nachlassgericht des Erblassers erscheinen?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG können Erbausschlagungen an dem für den Erben örtlich zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.

Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.

Es kann kein zuständiges Nachlassgericht ermittelt werden, welches Nachlassgericht ist jetzt zuständig?

Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.

Wann ist ein Erbschein für den Nachlass erforderlich?

Nur wenn ein gültiger Erbscheinantrag eingereicht wurde, kann ein Erbschein vom Amtsgericht ausgestellt werden. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »

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