Nachlassgericht Kandel - alle wichtigen Daten

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Kandel ist für alle Bürger zuständig, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Gerichts wohnhaft waren. Diese Personen können ihr privatschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Kandel in Verwahrung geben. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Kandel außerdem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kontakt
  2. Zuständigkeiten
  3. Aufgaben
  4. Fragen

Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Kandel. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.

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Nachlassgericht Kandel - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Kandel
Landauer Straße 19
76870 Kandel

Tel.-Nr.: 07275 9851-0
Fax-Nr.: 07275 9851-11
Internetseite: agkan.justiz.rlp.de

Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Kandel?

Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Kandel zuständig ist. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.

Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Kandel:

  • Erteilen von Erbscheinen
  • Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
  • Nachlassverwaltung
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Vollstreckung eines Testaments
  • Sicherung des Nachlasses
  • Erbenermittlung
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Kandel außerdem?

Beim elektronisch abgewickelten Rechtsverkehr ist das Amtsgericht auch für folgende Aufgaben zuständig:

  • Strafverfahren
  • Grundbuchverfahren

Nachlassgericht Kandel - häufige Fragen

Ist ein persönliches Erscheinen am Nachlassgericht Kandel für die Ausschlagung einer Erbschaft erforderlich, wenn der Verstorbene und ich nicht am selben Ort wohnen?

Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.

Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.

Welches Nachlassgericht ist zuständig, wenn die Ermittlung des Nachlassgerichts erfolglos bleibt?

Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.

Wie bekommt man vom zuständigen Amtsgericht einen Erbschein?

Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »

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