Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Lahnstein wohnhaft waren, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig. Diese Personen können ihr privatschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Lahnstein hinterlegen. Am Nachlassgericht Lahnstein können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
In einigen besonderen Einzelfällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Nachlassgericht Lahnstein. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann das Nachlassgericht am Wohnort der entsprechenden Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.
Nachlassgericht Lahnstein - Anschrift und Servicenummern
Amtsgericht Lahnstein
Bahnhofstraße 25
56112 Lahnstein
Telefon-Nr.: 02621 698-0
Fax-Nr.: 02621 698-151
Homepage: aglah.justiz.rlp.de
Nachlassgericht Lahnstein - alle Aufgabenbereiche
Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Lahnstein zuständig. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Lahnstein:
- Vollstrecken von Testamenten
- Nachlassverwaltung
- Erteilung von Erbscheinen
- Eröffnen von Verfügungen
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Ermitteln der Erben
- Verwahrung von Verfügungen
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Amtsgericht Lahnstein - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Das Amtsgericht Lahnstein verwaltet nicht nur Angelegenheiten bei einem Nachlass.Auch der elektronische Rechtsverkehr in den folgenden Bereichen obliegt dem Gericht:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Strafverfahren
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Lahnstein
Laut § 344 Abs. 7 FamFG werden die erforderlichen beglaubigten Dokumente auch von der Nachlassabteilung des Amtsgericht der ausschlagenden Person an das zuständige Amtsgericht des Erblassers weitergeleitet.
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.
Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.
Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Es kann unterschiedliche Fälle geben, nach denen der Erbschein beantragt wird. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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