Für alle Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Lemgo, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Gerichts wohnhaft waren. Diese Personen können ihr privatschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Lemgo in Verwahrung geben. Am Nachlassgericht Lemgo können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Lemgo nicht zuständig. Für die Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Wohnort der entsprechenden Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.
Die beglaubigten Dokumente werden vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Lemgo - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Lemgo
Am Lindenhaus 2
32657 Lemgo
Postanschrift:
32655 Lemgo
Tel.: 05261 257-0
Fax-Nummer: 05261 257-295
Website: www.ag-lemgo.nrw.de
Nachlassgericht Lemgo - die Aufgaben in der Übersicht
Das Nachlassgericht Lemgo übernimmt diverse, zum großen Teil gebührenpflichtige Aufgaben.
Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Lemgo fallen, sind zum Beispiel:
- Nachlasssicherung
- Erbscheinausstellung
- Vollstreckung des Testaments
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Ermitteln der Erben
Jetzt kostenlos Informieren.
Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Lemgo außerdem?
Im Amtsgericht Lemgo werden nicht nur Fälle, die den Nachlass betreffen, verwaltet.In folgenden Bereichen ist das Gericht für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig:
- Grundbuchverfahren
- Familiensachen
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Lemgo
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen einer Erbschaft auch bei der Nachlassabteilung des für den Erbempfänger zuständigen Amtsgerichtes erklärt werden kann.
Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann eine Ausstellung solch eines Scheins erfolgen.Wer diesen Antrag stellen kann, ist vom individuellen Erbfall abhängig. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.