Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk gewohnt haben, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Marl in diesem Gebiet unterstellt sind. Möchten Personen aus dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, können sie das Nachlassgericht Marl aufsuchen. Am Nachlassgericht Marl können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
In einigen besonderen Fällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Nachlassgericht Marl. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.
Nachlassgericht Marl - Anschrift und Nummern
Amtsgericht Marl
Adolf-Grimme-Straße 3
45768 Marl
Postfach 1160
45741 Marl
Telefon-Nr.: 02365 513-0
Fax-Nummer: 02365 513-200
Internetseite: www.ag-marl.nrw.de
Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Marl?
Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Marl betreut. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Zu den Aufgaben zählen:
- Vollstrecken von Testamenten
- Nachlassverwaltung
- Sichern des Erbes
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Erbscheinausstellung
- Verfügungseröffnung im Todesfall
- Erbenermittlung
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Amtsgericht Marl - zusätzliche Aufgaben
Das Amtsgericht regelt nicht nur den Nachlass im Todesfall, es betreut auch andere Bereiche, in denen Rechtsverkehr stattfindet:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Grundbuchverfahren
- Familiensachen
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Marl
Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.
Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.
Sollte das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht gefunden werden können, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann eine Ausstellung solch eines Scheins erfolgen.Wer diesen Antrag stellen kann, ist vom individuellen Erbfall abhängig. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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