Personen, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Amtsgerichts Meiningen lebten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Meiningen. Das Nachlassgericht Meiningen nimmt Testamente von Personen in Verwahrung. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Meiningen außerdem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Amtsgericht Meiningen verwaltet. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann das Nachlassgericht im Bezirk der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.
Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.
Nachlassgericht Meiningen - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Meiningen
Lindenallee 15
98617 Meiningen
Postfach 10 03 01
98603 Meiningen
Telefon-Nr.: 03693 5090
Fax: 03693 509540
Webseite: gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-meiningen/amtsgericht-meiningen
Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Meiningen?
Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.
Fälle, die im Nachlassgericht Meiningen behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Erteilen von Erbscheinen
- Nachlasssicherung
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Verwalten des Nachlasses
- Vollstreckung eines Testaments
- Ermitteln der Erben
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Meiningen außerdem?
Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, sondern kümmert sich auch um den Rechtsverkehr folgender Bereiche:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familiensachen
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Meiningen
Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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