Nachlassgericht Mönchengladbach - alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Mönchengladbach lebten, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Mönchengladbach betreut werden. Diese Personen können ihr privatschriftliches Testament beim Nachlassgericht Mönchengladbach in Verwahrung geben. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier außerdem einen Erbschein beantragen.

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Mönchengladbach ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Die notwendigen Unterlagen werden von dort von einem Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.

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Nachlassgericht Mönchengladbach - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht Mönchengladbach
Hohenzollernstraße 157
41061 Mönchengladbach

Tel.-Nr.: 02161 276-0
Fax-Nr.: 02161 276-488
Internetseite: www.ag-moenchengladbach.nrw.de

Welche Verantwortungen hat das Nachlassgericht Mönchengladbach?

Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Mönchengladbach betreut. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.

Hierzu gehören:

  • Vollstrecken von Testamenten
  • Verwaltung des Nachlasses
  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Nachlasssicherung
  • Erbscheinausstellung
  • Ermitteln der Erben
  • Alle Verfügungen bei einem Todesfall
  • Verwahrung von Verfügungen
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Mönchengladbach

Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses für Erben und Erblasser, sondern kümmert sich auch um den Rechtsverkehr folgender Verfahren:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Familiensachen

Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Mönchengladbach

Muss ich für ein Ausschlagen des Erbes auch am Amtsgericht Mönchengladbach erscheinen, wenn ich weit weg vom Verstorbenen wohne?

Soll das Erbe ausgeschlagen werden, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.

Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.

Welches Amtsgericht als Nachlassgericht wird zuständig, wenn man das richtige Nachlassgericht nicht ermitteln kann?

Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.

In welchen Fällen ist ein Erbschein für die Verwaltung des Erbes erforderlich?

Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  4. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  5. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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