Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt ihres Todes im Bereich des Amtsgerichts Neubrandenburg hatten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern. Wenn Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie das Nachlassgericht Neubrandenburg aufsuchen. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Amtsgericht Neubrandenburg verwaltet. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an die Nachlassabteilung des Amtsgerichts des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Nachlassgericht Neubrandenburg - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 16 - 18
17033 Neubrandenburg
Tel.-Nr.: 0395 5444-0
Fax-Nr.: 0395 5444-425
Website: www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/ordentliche-gerichte/amtsgericht-neubrandenburg/
Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Neubrandenburg?
Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.
Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Neubrandenburg fallen, sind zum Beispiel:
- Verwalten des Nachlasses
- Erteilung von Erbscheinen
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Neubrandenburg
Das Amtsgericht Neubrandenburg verwaltet nicht nur den Nachlass bei einem Todesfall.In folgenden Bereichen ist das Gericht für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
Nachlassgericht Neubrandenburg - häufige Fragen
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die Ausschlagung der Erbschaft auch im Nachlassgericht des Erben beantragt werden kann.
Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.
Sollte das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht gefunden werden können, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Sollte man einen Erbschein benötigen, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Es kann unterschiedliche Fälle geben, nach denen der Erbschein beantragt wird. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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