Alle gemeldeten Personen werden von der Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Northeim betreut, die beim Zeitpunkt des Todes im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Das Nachlassgericht Northeim nimmt Testamente von Personen in Verwahrung. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Northeim nicht zuständig. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.
Die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente werden nach Prüfung und Beglaubigung vom Nachlassgericht des Erben regulär an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Northeim - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Northeim
Bahnhofstraße 31
37154 Northeim
Postfach 11 53
37141 Northeim
Tel.: 05551 9620
Fax-Nummer: 05551 962114
Webseite: www.amtsgericht-northeim.niedersachsen.de
Nachlassgericht Northeim - die Aufgaben in der Übersicht
Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Northeim zuständig. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Northeim als Amtsgericht Northeim auf einen Blick:
- Erbenermittlung
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Verwahrung von Verfügungen
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
- Vollstreckung des Testaments
- Erbscheinerteilung
- Verwalten des Erbes
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Northeim
Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Northeim So ist das Gericht unter anderem verantwortlich für den elektronischen Rechtsverkehr in den Bereichen:
- Strafverfahren
- Familiensachen
- Zivilverfahren
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Northeim
Laut § 344 Abs. 7 FamFG werden die erforderlichen beglaubigten Dokumente auch von der Nachlassabteilung des Amtsgericht der ausschlagenden Person an das zuständige Amtsgericht des Erblassers weitergeleitet.
Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.
Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.
Das Nachlassgericht erteilt nur dann einen Erbschein, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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