Für alle betroffenen Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Rahden, die beim Zeitpunkt des Todes im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Diese Personen können ihr handschriftlich Testament beim Nachlassgericht Rahden hinterlegen. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Rahden nicht zuständig. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.
Die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente werden nach Prüfung und Beglaubigung vom Nachlassgericht des Erben regulär an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Rahden - Anschrift
Amtsgericht Rahden
Lange Straße 18
32369 Rahden
Postfach 1 09
32362 Rahden
Tel.: 05771 9104-0
Fax-Nr.: 05771 9104-99
Website: www.ag-rahden.nrw.de
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Rahden?
Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Rahden zuständig. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.
Hierzu gehören:
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Vollstrecken von Testamenten
- Nachlassverwaltung
- Erbenermittlung
- Erteilen von Erbscheinen
- Verfügungseröffnung im Todesfall
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
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Amtsgericht Rahden - weitere Aufgabenbereiche
Das Amtsgericht Rahden verwaltet nicht nur den Nachlass bei einem Todesfall.In folgenden Bereichen ist das Gericht für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig:
- Grundbuchverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Nachlassgericht Rahden - Fragen und Antworten
Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.
Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann man auf die Aushändigung solch eines Erbscheins hoffen. Die Erstellung eines Antrags liegt nicht nur bei einer Person des Nachlassverfahrens. Die alleinigen Erben, die Miterben, die Nacherben oder auch andere Personen sind dazu berechtigt. Die Berechtigung für solche einen Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Vollstrecker des Testaments erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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